1. ALLGEMEINES
1.1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns (Designcenter-Suedwest -- Gabi
Werner -- im folgenden DCS genannt, gültig auch für Werbung auf Radkappen.).
Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen.
Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann
gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben. Sollte in diesen
Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen
gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
1.2. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die
nachstehenden "Allgemeinen Lieferbedingungen" für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im
Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Abweichenden Bedingungen, insbesondere
Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen.
1.3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter
Kaufleuten werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht
ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
1.4. Spezielle Verpflichtungen im Rahmen von
Hersteller-Partnerschaftsverträgen (Vertriebsbindungs-Richtlinien) die Groß- und Einzelhändler des gleichen
Herstellers erfassen, gehen diesen Bedingungen vor.
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers,
sowie soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h.
nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Eine Bestellung per E-Mail oder in unserem Onlineshop ist ein Angebot zum
Vertragsabschluss, die erst nach unserer automatisch an den Käufer verschickte
Email
Bestellbestätigung, bzw. per E-Mail verschickter Rechnung mit enthaltenem Bestelldatum sowie ausgewiesene Summe
angenommen wird und somit ein verbindlicher Kaufvertrag ist.
2.3. Alle Artikel, die bei uns ab Lager sofort verfügbar sind, werden in der
Regel innerhalb ca. - 8 Tage nach Zahlungseingang auf den Versandweg gebracht.
Wir bemühen uns, dem Käufer im Falle der Nichtverfügbarkeit unverzüglich
darüber zu informieren und ihm ein alternatives Angebot zu unterbreiten,
welches der Käufer in angemessener Frist schriftlich, per Email, oder
mündlich annehmen kann.
Unsere Angebote sind sofern nichts anderes vereinbart stets unverbindlich
und freibleibend. Alle Verträge kommen mit Ausführung der Bestellbestätigung
/ Lieferung zustande.
2.4. Soweit Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder
Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen
Bestätigung des Verkäufers. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung
des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.5. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen,
insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen
Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers
gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen
Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag
zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
2.6. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder
Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer
schriftlicher Vereinbarungen und – sofern es sich
nicht um Lagerware handelt, - nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware
zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte
Ware von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten,
Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Ware wird nicht gutgeschrieben. In
Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm
entstandenen Schadens.
3. DATENSPEICHERUNG
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die
im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG
4.1. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort
durch den Verkäufer und Benachrichtigung des Käufers geht die Gefahr auf den Käufer über.
4.2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des
Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der
Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4.3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
4.4. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines
Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen
Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, insbesondere auch
Materialmängel, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege
oder behördlicher Maßnahmen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die
Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt
auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren
Unterlieferanten eintreten, sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige
Selbstbelieferung gehören, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte
Lieferzeit um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer
baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb
angemessener Frist liefern will. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle
beiderseitig ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Käufer entsprechend,
falls die vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten.
4.5. Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung
nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten
hat er nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet,
auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer
verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder
wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt.
5. Design / technische Daten
1.1. Änderungen im Design bzw. im technischen Bereich,
welche die Funktion und Qualität eines Artikels verbessern, und Irrtum
bleiben vorbehalten.
Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen beruhen auf den
Angaben der Hersteller. Diese Angaben stellen keine Garantieerklärung dar.
6. Transportschäden
1.1.
Der Käufer muss die Lieferung unverzüglich untersuchen und offenkundige
Schäden, mit dem Bestätigungsvermerk des Frachtführers, sofort schriftlich
bei seinem Lieferanten / Zulieferer anzeigen. Einen verdeckten Schaden muss
der Käufer innerhalb von 5 Tagen ebenfalls
bei seinem Lieferanten / Zulieferer
schriftlich anzeigen.
7. VERPACKUNG
7.1. Die Verpackung wird besonders berechnet.
7.2. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen,
soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein
geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das
Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Verkäufer mit
dem Käufer vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein
Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu
übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung
gewährleistet.
7.3. Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur
Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14
Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer
berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 30 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen
Anschaffungspreis) nach Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort
nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
8. PREISE UND ZAHLUNG
8.1. Die Preise verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
8.2. Die Lieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse, Nachnahme
oder ab der 3. Bestellung per Lastschrift. Erworbene
Artikel in unserem Onlineshop oder Internetplattformen wie z. B. Ebay o. ä. ist
die Zahlung sofort nach Erhalt unserer ersten Mail fällig und der
Zahlungseingang wird spätestens 7 Tage nach
nach
Kauf, E-Mail Bestellbestätigung/ Rechnungserhalt erwartet.
8.3. Lastschrift, ist nur
bei registrierten Kunden und ab der 3. Bestellung möglich, sofern nicht abweichend vereinbart. Für den Fall
der Rückgabe einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von
12,50 Euro,- neben den entstehenden Bankspesen erhoben.
8.4. Eine Zahlungsverweigerung oder –zurückbehalt ist
ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluß kannte. Dies gilt auch,
falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder
sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen
hat. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem
angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie-
und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der
Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.
8.5. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
8.6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug
befindet.
8.7. Ist der Käufer mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir auch ohne
Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum
Eingang des offenen Betrages zu sperren.
8.8. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und
Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu
fordern. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei
Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt,
Verzugszinsen mit 3% über den Diskontsatz zu berechnen.
8.9 Unsere Angebote unterliegen einer Mengenbeschränkung
hinsichtlich des Lieferumfangs betreffend des Warenversicherungsschutze
(siehe Liefer- und Versandkosten ABS 5). Für den Fall, dass die Mengenbeschränkungen
überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen (mindestens
70%) Anzahlung / Vorschuss zu verlangen.
8.10. Alle angegebenen Nettopreise sind exkl. MwSt: in Euro,
sie sind zzgl. der gesetzlich anfallende Umsatzsteuer und verstehen sich
zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten ab Lager Gimbweiler.
9. Annahmeverweigerung durch den Käufer
9.1. Nimmt ein Käufer, die verkaufte Ware nicht ab, so sind
wir berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises
als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen.
9.2. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers sind wir
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei uns, bei einer
Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des
Annahmeverzugs hat der Käufer an uns für die entstehenden Lagerkosten ohne
weiteren Nachweis pro angefangene Woche pauschal 20 Euro zu bezahlen.
9.3. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße,
wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden
sind.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
10.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen
einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer
das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch
aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies
gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine
laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach
Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
10.2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen
beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird;
die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware
erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu
der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung und dem Verarbeitungswert. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem
Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der
Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung
oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder
Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die
ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
10.3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem
Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die
aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen
Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist
der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der
Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
10.4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil
an das Fahrzeug eines Dritten angebaut, so tritt der Käufer schon
jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer
Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abschnitt 7.3, Sätze 2 und
3 gelten entsprechend.
10.5. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder
zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 bis 4 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter
der Voraussetzung gestattet, dass dem Verkäufer dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort
unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung
des Verkäufers übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung des Verkäufers sofort
fällig.
10.6. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des
Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3-5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen
Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber
Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen
Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die
Abtretung auch selbst anzuzeigen.
10.7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die
Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den
Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
10.8. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware
oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die
Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
10.9. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die
Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur
Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der
Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer
über.
10.10. Soweit auf den Wert der Vorbehaltsware abgestellt wird,
ergibt sich dieser aus dem Rechnungsbetrag (Faktura-Wert) des Verkäufers.
11. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bei
Verbrauchern
11.1. Dem Verbraucher i.S.d. §13 BGB steht bei
Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
11.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn Sie nicht als
Verbraucher i.S.D §13 BGB bestellen. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat
der Verbraucher innerhalb vier Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit,
den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform
oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung an folgende Anschrift.
Designcenter-Suedwest
In der Winkelsheck 5
55767 Gimbweiler
Tel.: 06782-981117
Fax: 06782-981118
Email: info@designcenter-suedwest.de
11.3.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem
Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Die Ware ist in der
Originalverpackung und Umverpackung zurück zu senden. Wertminderungen aus
bestimmungsgemässem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn,
die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen, wie sie
auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Wertminderungen können
vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von
Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes
technisches Personal durchgeführt wird.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: Radkappen die mit
Werbung beklebt wurden, sowie bereits benutzte und gefahrene Radkappen.
12. Widerrufsrecht
12.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem
Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder -
wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der
Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV
sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3
BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Gabi Werner Designcenter-Suedwest
In der Winkelsheck 5
info@designcenter-suedwest.de
Fax:06782-981117
13. Widerrufsfolgen
13.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen
Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der
Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
13.2. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn
Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht
die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der
Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.
14. Rückgaben
14.1. Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns
nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit
unserem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen
mangelfreier Lieferung berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine
Kostenbeteiligung von 10% des Waren-Nettowertes, jedoch mindestens 15,- EUR.
Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.
Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
15. Mängelhaftung
15.1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser
seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig
verpackt frei an uns zur Überprüfung zu übersenden.
15.2. Bei Schäden am Verkaufsgegenstand, die auf
Überspannung, unsachgemäßer Bedienung oder gewöhnlichem Verschleiß beruhen,
liegt kein Mangel vor.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zunächst nach unserer
Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache
(Nacherfüllung) berechtigt.
15.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach
seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
15.4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
15.5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, auch in diesem
Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
15.6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
15.7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt
ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
16. Gewährleistung / Haftung
16.1. Dem Verbraucher i.S.d. §13 BGB gewährleisten wir für eine Dauer von 24
Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände zum Zeitpunkt der
Übergabe nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Ebenso
dem gewerblichen Verbraucher sofern nicht abweichend angegeben. Eine Haftung
für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die
Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen
von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen
der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf
Gewährleistung. Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder
unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung
oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind übernehmen
wir keine Gewähr. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe
und/oder Reparaturen an Radkappen vornimmt oder durch Personen vornehmen
lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.
16.2 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in
Ziffer 9 und 10 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gem. § 823 BGB.
16.3 Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen
Gewinn durch technische Probleme und Störungen an Fahrzeugen, die nicht im
Einflussbereich der Firma Designcenter-Suedwest liegen, übernehmen wir keine
Haftung.
16.4 Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt
nicht in allen Fällen von Personenschäden und nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes.
16.4 Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für
entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
16.5 Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, uns von
Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freizustellen, die aus der
Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die
Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von
Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig
freizustellen.
17. MÄNGELRÜGE
17.1. Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur
wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche
Mängel sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei
beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
17.2. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht
darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die
Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und
Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.
17.3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete
Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter
Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
17.4. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer
berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der
Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.
17.5. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden
Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer möglichst unverzüglich zu informieren.
17.6. Bei der Befestigung der Radkappen ist der Käufer verpflichtet, sich an die
Befestigungsvorschriften zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungen
hiervon - sowohl bei der Befestigung als auch bei evtl. Veränderungen der
Befestigungsteilen – nur mit Zustimmung des Verkäufers
vorzunehmen. Ein Ersatz für Schäden – gleich welcher Art – die auf eine eigenmächtige
Veränderungen / Abweichung der Radkappen des Käufers
von den Vorgaben zurückzuführen sind, wird vom Verkäufer nicht übernommen.
17.7. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt
nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1
(Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
17.8. Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur,
sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für
nicht mit dem Verkäufer abgestimmte Kulanzregelungen. Sie setzen im übrigen die Beachtung eigener
Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.
17.9. Für Schadenersatzansprüche gilt Abschnitt 9 (Allgemeine
Haftungsbegrenzung)
18. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
18.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers
(nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten
aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der
Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist
damit nicht verbunden.
18.2. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
19. Haftungsausschluss für den Inhalt verlinkter
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19.1. Da wir keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der von uns
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Inhalten aller von unseren Seiten aus gelinkten Webpages und machen uns
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Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende
Einzelfallprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt
oder unberechtigt erhoben werden.
20.2. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit
einverstanden, dass wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu
sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der
Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw.
Programme ist. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die
geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder
Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt,
sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein
tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte.
20.3.Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen
Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD oder der USA verstoßen
könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die
tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht
ist, wird das Angebot wieder frei geschaltet.
21. Sonstige Bestimmungen
21.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein
oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die
beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
Designcenter-Suedwest -- Gabi Werner -- ist berechtigt, den Vertrag mit
allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu
übertragen, soweit sich Designcenter-Suedwest -- Gabi Werner -- für die
Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.
22. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
22.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und
Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten,
ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz
zu verklagen.
22.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich
ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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